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Erbschaft ohne Testament auf Mallorca: Was passiert und wie wird sie abgewickelt?

Wenn eine Person ohne Testament verstirbt, legt das Gesetz fest, wer ihre Erben sind und welche Schritte zur Annahme und Aufteilung des Nachlasses zu unternehmen sind.

Herencias15. Juni 20267 Min. LesezeitAktualisiert: 16. Juni 2026

Was bedeutet es, ohne Testament zu sterben?

Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament hinterlassen zu haben, bedeutet dies nicht, dass ihr Vermögen herrenlos wird oder dass die Familie es frei aufteilen kann. In diesen Fällen kommt es zu einer sogenannten gesetzlichen Erbfolge. Das heißt, das Gesetz legt fest, welche Personen in welcher Reihenfolge erbberechtigt sind.

Auf Mallorca ist, wie bei jeder Erbschaft, der erste Schritt die Überprüfung, ob tatsächlich ein Testament vorliegt oder nicht. Dazu wird die Bescheinigung über den letzten Willen beantragt, aus der hervorgeht, ob der Verstorbene ein Testament errichtet hat und bei welchem Notar. Erst wenn diese Bescheinigung bestätigt, dass kein Testament vorliegt, wird das Verfahren zur Feststellung der Erben eingeleitet.

Eine Erbschaft ohne Testament wird nicht durch eine informelle Vereinbarung unter Familienangehörigen aufgeteilt: Zunächst muss rechtlich festgestellt werden, wer die Erben sind.

Die Erbenerklärung

Die Erbenerklärung ist das Verfahren, mit dem die erbberechtigten Personen ermittelt werden, wenn kein Testament vorliegt. Sie wird in der Regel vor einem Notar abgewickelt und erfordert die Vorlage von Unterlagen, die den Tod, die Verwandtschaftsverhältnisse und das Fehlen eines Testaments belegen.

Dieses Verfahren ist besonders wichtig, da es in gewisser Weise die Funktion ersetzt, die ein Testament erfüllt hätte. Die notarielle Urkunde verteilt zwar nicht von sich aus den gesamten Nachlass, erklärt aber, wer die gesetzlichen Erben sind. Nach dieser Feststellung kann man zur Annahme und Zuteilung der Erbschaft übergehen.

Übliche Unterlagen zur Einleitung des Verfahrens

  • Vollständige Sterbeurkunde.
  • Testamentsurkunde.
  • Personalausweis oder Identitätsnachweis der Beteiligten.
  • Familienbuch oder Bescheinigungen des Standesamtes, die die Verwandtschaftsverhältnisse belegen.
  • Heiratsurkunde, falls zutreffend.
  • Angaben zu zwei Zeugen, sofern diese für das Verfahren erforderlich sind.
  • Erste Angaben zu Vermögenswerten, Bankkonten oder Immobilien.

Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?

Die Erbfolge hängt von den geltenden Vorschriften und der konkreten familiären Situation ab. Im Allgemeinen haben die Nachkommen Vorrang. Sind Kinder vorhanden, erben diese, unbeschadet der Rechte, die dem hinterbliebenen Ehepartner zustehen können.

Gibt es keine Nachkommen, können die Vorfahren, der Ehepartner, Geschwister, Neffen und Nichten oder andere Verwandte gemäß der entsprechenden gesetzlichen Erbfolge zum Zug kommen. Die Situation kann sich komplizieren, wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind, unverheiratete Paare, nicht formell vollzogene Trennungen oder Verwandte mit Wohnsitz außerhalb Spaniens vorliegen.

Aus diesem Grund ist es ratsam, vor der Annahme der Erbschaft die Familienstruktur und die verfügbaren Unterlagen sorgfältig zu prüfen. Ein Fehler bei der Identifizierung der Erben kann die Erbschaftsurkunde blockieren oder spätere Konflikte hervorrufen.

Unterschied zwischen Erben und Erbteilung

Einer der häufigsten Irrtümer ist die Annahme, dass mit der Erbenerklärung die Vermögenswerte automatisch aufgeteilt werden. Dies ist nicht der Fall. Dieses Dokument legt fest, wer erbberechtigt ist, doch anschließend muss die Erbschaft angenommen, ein Verzeichnis der Vermögenswerte und Schulden erstellt, der Nachlass bewertet und die konkreten Vermögenswerte den einzelnen Erben zugewiesen werden.

Die Annahme und Zuteilung des Nachlasses wird in der Regel in einer notariellen Urkunde festgehalten. Darin wird festgehalten, welche Vermögenswerte vorhanden sind und wie sie aufgeteilt werden. Bei Immobilien muss die Zuteilung anschließend im entsprechenden Grundbuch eingetragen werden. Bei Bankkonten verlangen die Kreditinstitute in der Regel die Nachlass- und Steuerunterlagen, bevor sie die Guthaben freigeben.

Steuern und Fristen bei einer Erbschaft ohne Testament

Die Tatsache, dass kein Testament vorliegt, hebt die steuerlichen Verpflichtungen nicht auf. Die Erben müssen die entsprechenden Steuern entrichten, insbesondere die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie, falls städtische Immobilien vorhanden sind, die kommunale Wertzuwachssteuer.

Die allgemeine Frist für die Abrechnung der Erbschaftssteuer beträgt sechs Monate ab dem Todestag. Innerhalb der gesetzlichen Frist kann eine Fristverlängerung beantragt werden, es ist jedoch nicht ratsam, bis zum letzten Moment zu warten. Bei Erbschaften ohne Testament kann die Feststellung der Erben einen Teil dieser Zeit in Anspruch nehmen, weshalb schnelles und geordnetes Handeln besonders wichtig ist.

Häufige Fehler bei Erbschaften ohne Testament

  1. Die Annahme, dass die Angehörigen das Vermögen ohne notarielle Beurkundung aufteilen können.
  2. Die Bescheinigung über den letzten Willen nicht beantragen.
  3. Verwechslung von Lebenspartner und Ehepartner im erbrechtlichen Sinne.
  4. Nicht alle Erben korrekt zu identifizieren.
  5. Schulden oder Belastungen vor der Annahme der Erbschaft zu ignorieren.
  6. Steuerliche Fristen versäumen.
  7. Privatrechtliche Vereinbarungen unterzeichnen, ohne deren rechtliche Konsequenzen abzuwägen.

Was passiert bei Uneinigkeit unter den Erben?

Erbschaften ohne Testament können zu familiären Spannungen führen, insbesondere wenn kein schriftlicher Wille des Erblassers vorliegt, der als Richtschnur für die Aufteilung dient. Es können Meinungsverschiedenheiten über den Wert des Vermögens, die Nutzung eines Familienwohnsitzes, den Verkauf einer Immobilie oder den Ausgleich zwischen den Erben entstehen.

Sind sich alle Erben einig, kann die Abwicklung relativ zügig voranschreiten. Bei Uneinigkeit kann es erforderlich sein, Verhandlungslösungen zu suchen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen oder letztendlich gerichtliche Verfahren zur Erbteilung einzuleiten.

Das Fehlen eines Testaments verhindert zwar nicht die Abwicklung einer Erbschaft, macht es jedoch umso wichtiger, die einzelnen Schritte sorgfältig zu planen und jede Entscheidung zu dokumentieren.

Die Bedeutung einer Beratung von Anfang an

Bei einer Erbschaft ohne Testament hilft eine rechtliche Beratung, Fehler von Anfang an zu vermeiden. Ein Anwalt kann die Unterlagen prüfen, über die gesetzliche Erbfolge aufklären, die notarielle Erklärung koordinieren, Schulden analysieren, die Annahme der Erbschaft vorbereiten und mögliche Konflikte vorhersehen.

Dies ist auch dann hilfreich, wenn Immobilien auf Mallorca vorhanden sind, Erben außerhalb der Insel leben, Verwandte im Ausland wohnen oder Zweifel hinsichtlich der geltenden Rechtsvorschriften bestehen. Jeder dieser Umstände kann die Herangehensweise an den Fall und die empfohlenen Schritte beeinflussen.

Autonell Abogados: Erbschaften auf Mallorca

Bei Autonell Abogados beraten wir Sie bei Erbschaften mit und ohne Testament, bei Erbenfeststellungen, Erbteilungen und Konflikten zwischen Familienangehörigen. Unsere Kanzlei in Inca, Mallorca, prüft jeden Fall sorgfältig unter Berücksichtigung der Unterlagen, der familiären Situation und des vorhandenen Vermögens.

Wenn ein Ihnen nahestehender Mensch ohne Testament verstorben ist und Sie wissen möchten, welche Schritte zu unternehmen sind, können wir Ihnen helfen, die Situation zu klären, bevor Sie Dokumente unterzeichnen oder Verpflichtungen eingehen. Eine vorherige Prüfung kann steuerliche Fehler, Probleme bei der Eintragung ins Grundbuch und familiäre Unstimmigkeiten vermeiden, die später nur schwer zu beheben sind.

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Erbfall muss unter Berücksichtigung der konkreten Umstände geprüft werden.